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   VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652   

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https://dejure.org/2003,22228
VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652 (https://dejure.org/2003,22228)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2003 - 7 B 02.1652 (https://dejure.org/2003,22228)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2003 - 7 B 02.1652 (https://dejure.org/2003,22228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine bestimmte Note im Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung; Nachweis erworbener Fähigkeiten in Form einer Prüfung als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl ; Beschränkung des Antwortspielraums des Prüflings im ...

  • Judicialis

    ÄAppO § 14 Abs. 6; ; ÄAppO § 14 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt den Betroffenen darüber hinaus einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame, zweckgerichtete, geeignete und angemessene Überprüfung (vgl. BVerfGE 84, 34/53).

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE 84, 34/55).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    Das dort verwandte Antwort-Wahl-Verfahren begegnet als Prüfungsform für Ärzte keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 80, 1).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    Fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling sind dabei der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (BVerwG v. 24.2.1993 NVwZ 1993, 686).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    Die Verwaltungsgerichte sind dabei gehalten, die mit der prüfungsspezifischen Bewertung verflochtene fachwissenschaftliche Beurteilung gleichsam "herauszufiltern" und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG v. 17.12.1997 DVBl 1998, 404).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 7.96

    Antwort-Wahl-Verfahren - Ärztliche Prüfung - Gesicherte medizinische Erkenntnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    In jedem Fall muss der Prüfling substantiiert unter Vorlage der seiner Meinung zugrunde liegenden Fachliteratur darlegen, aus welchen Gründen er eine Prüfungsfrage für ungeeignet und unklar oder aufgrund welcher ihm bekannten Fachliteratur er seine Antwort für allein richtig oder gleichermaßen vertretbar hält; die "Überzeugungslast" liegt bei ihm (BVerwGE 104, 203/205; BayVGH v. 4.3.1998 Az. 7 B 97.360 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.1998 - 7 B 97.360
    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2003 - 7 B 02.1652
    In jedem Fall muss der Prüfling substantiiert unter Vorlage der seiner Meinung zugrunde liegenden Fachliteratur darlegen, aus welchen Gründen er eine Prüfungsfrage für ungeeignet und unklar oder aufgrund welcher ihm bekannten Fachliteratur er seine Antwort für allein richtig oder gleichermaßen vertretbar hält; die "Überzeugungslast" liegt bei ihm (BVerwGE 104, 203/205; BayVGH v. 4.3.1998 Az. 7 B 97.360 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17

    Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis

    8 Darauf hat sich das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Saarland, Beschl. v. 13. Oktober 2010 - 3 B 216/10 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 20. September 2007 - 3 Bf 239/06 -, juris Rn. 76 ff.; BayVGH, Urt. v. 13. August 2003 - 7 B 02.1652 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 22. April 1998 - 7 B 107.96 -, juris Rn. 23 bis 26 und 36 bis 40) zutreffend gestützt (BA S. 13/14) und ausgehend davon in tatsächlicher Hinsicht im Einzelnen begründet, dass der Anordnungsanspruch nicht mit der aus seiner Sicht nötigen sehr hohen Wahrscheinlichkeit glaubhaft gemacht sei, weil der Antragsteller mangels eines Sachverständigengutachtens nicht substantiiert dargetan habe, dass die streitigen Fragen 6, 14, 22 und 24 von ihm richtig oder zumindest vertretbar beantwortet sowie die Fragen 7, 14, 22, 24 und 25 fehlerhaft gestaltet oder ausgewählt wurden (BA S. 14-20).
  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881

    Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen;

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34/55; siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist, sog. Antwortspielraum des Prüflings (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34/55; BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 04.06.2019 - Au 8 K 19.260

    Zur Rüge der Befangenheit eines Prüfers

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist, sog. Antwortspielraum des Prüflings (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34/55; BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist, sog. Antwortspielraum des Prüflings (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34/55; BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.2186

    Kein Anspruch auf eine Zweitkorrektur bzw. Neubewertung nach bestandener

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist, sog. Antwortspielraum des Prüflings (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34/55; BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 8 K 18.1360

    Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst

    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings - notfalls mit sachverständiger Hilfe - darüber zu befinden, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegensatz zu dessen Beurteilung richtig oder zumindest vertretbar ist, sog. Antwortspielraum des Prüflings (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34/55; BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 7 ZB 13.2639

    Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; Geeignetheit

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, um die Antwort der Klägerin als zumindest vertretbar und daher von ihrem Antwortspielraum gedeckt anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 13.8.2003 - 7 B 02.1652 - BayVBl 2004, 694/695; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, Rn. 1070-1072 m.w.N.).
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